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Neue Sicherheitskonzeption fürs Rudertraining
beschlossen in der Vorstandssitzung am 27.08.05
1. Quartalsweise werden aktenkundliche Sicherheitsbelehrungen zum Verhalten
     auf dem Wasser, am Steg und im Bootshaus durchgeführt.

2. Im Winterhalbjahr werden monatlich Weiterbildungsveranstaltungen angeboten mit
    Themenschwerpunkten: - Technik des Ruderns, z.B. Video,
                                              - Sicherheit beim Rudern auf der Mulde,
                                              - Binnenwasserstraßenverkehrsordnung zur Vorbereitung
                                                auf  Wanderfahrten mit Bootsobmannprüfung.
                                              - Naturschutz.

3. Jährlich wird ein Sicherheitstraining durchgeführt:
                                             - Retten von gekenterten Ruderern,
                                             - Bergen des Bootsmaterials,
                                             - Abschleppen von manövrierunfähigen Booten.

4. Allgemeine Grundsätze - Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme,
                                                 jeder achte auch auf die Sicherheit der anderen Ruderer.
- Wenn Anfänger im Einer rudern, soll grundsätzlich ein gesteuertes Ruderboot oder das Motorboot in der Nähe sein. Die Anfänger sollen insbesondere im Bereich zwischen Seesportverein und Wehr im Auge behalten werden.
               Anfänger ist, wer den Einer nicht sicher wenden und rückwärts rudern kann.
- Bei Hochwasser ist kein Ruderverkehr auf der Mulde erlaubt.

5. Besondere Regeln wegen der Gefahr am Wehr

- die Sperrzone ist zu meiden, sie beginnt auf der   Stadtwaldseite an der Hängebrücke.

- Sollte ein Boot durch Kentern oder Manövrier-unfähigkeit in die Sperrzone geraten, ist es zu verlassen, der Ruderer soll ans Ufer schwimmen. Menschenleben geht vor Bootsmaterial!

- Einer sollen den Bootsteg grundsätzlich von der Hängebrücke her anfahren.
Der sportliche Leiter kann Ausnahmeregelungen treffen für altbewährte Ruderer, die den Einer sicher beherrschen und sich nicht umstellen wollen.


6. Besondere Regeln hinsichtlich der Gefahr durch die Muldenschifffahrt

- Die Muldenfähre hat, wie Berufsverkehr überhaupt, grundsätzlich Vorfahrt.
- Alle Ruderer sollen sich die Fahrtstrecke der Muldenfähre einprägen.
- Besondere Gefahrensituationen können entstehen, wenn beide Fähren unterwegs sind.

Fähre

 

Grimma, den 27.08.2005                                          gez. Dr. Hubertus von Below                                                                            1. Vorsitzender des Grimmaer Rudervereins e.V.